Allgemeine Geschäftsbedingungen der immo-perfekt
GmbH
§ 1
Maklerprovision
Kommt
es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages
haben wir gegen den Käufer Anspruch auf Zahlung von 5% Provision (zzgl. MwSt.)
aus dem Gesamtkaufpreis. Bei Mietverträgen beträgt die vom
Mieter zu zahlende Provision das 2fache der Monatskaltmiete (zzgl. MwSt.). Im übrigen
gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.
Die
Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder
aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein
wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die
Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig.
Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie
schriftlich vereinbart sind.
Der
Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene
Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche
gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Fehlverhalten des Auftraggebers rückgängig gemacht wird.
§ 2
Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Wir
sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil
entgeltlich tätig zu werden.
§ 3
Vertraulichkeit
Alle
Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten
bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten
Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande,
verspricht der Interessent die Zahlung der vollen unter § 1
vereinbarten Provision.
§
4 Haftung
Die
Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten
Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist
unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf
vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die
Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw.
Interessenten ist ausgeschlossen.
§ 5
Datenschutz
Wir
weisen darauf hin, dass wir Daten im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise speichern und
verarbeiten.
§ 6
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Maklervertrag
ist Usingen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist vereinbaren die
Parteien Usingen als Gerichtsstand.
Stand:
06/2000
|