Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der immo-perfekt GmbH 

§ 1 Maklerprovision

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages haben wir gegen den Käufer Anspruch auf Zahlung von 5% Provision (zzgl. MwSt.) aus dem Gesamtkaufpreis. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision das 2fache der Monatskaltmiete (zzgl. MwSt.). Im übrigen gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines  Fehlverhalten des Auftraggebers rückgängig gemacht wird.

§ 2 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

§ 3 Vertraulichkeit

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

§ 4 Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

§ 5 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise speichern und verarbeiten.

§ 6 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist Usingen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist vereinbaren die Parteien Usingen als Gerichtsstand.

 Stand: 06/2000

 

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